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FinanzierungsBeratung Sünje Jensen
Anschlussfinanzierungen Bei den meisten Immobiliendarlehen läuft nach 5, 10 oder 15 Jahren die Zinsbindungsfrist aus. In aller Regel ist dann noch eine Restschuld vorhanden, und eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich. Dabei gilt: Je früher Sie sich um die möglichst günstige Weiterfinanzierung Ihres Immobiliendarlehens kümmern, umso besser sind Ihre Chancen, in Ruhe unterschiedliche Angebote vergleichen und die optimale Lösung auswählen zu können. Der Hauskredit läuft aus: Viele Darlehensnehmer stehen in diesem Moment vor der Entscheidung, wie es mit Ihrem Kredit weitergehen soll. Häufig sind zum Auslauf der Zinsbindung noch Restschulden vorhanden, die nicht auf einen Schlag abgelöst werden können. Hier müssen Sie sich entscheiden, auf welche Weise Sie das Darlehen weiterführen. Es gibt zwei Varianten einer Anschlussfinanzierung: die Prolongation des Darlehens und die Umschuldung Wer sich bei einem günstigen Zinsniveau bereits vorzeitig einen attraktiven Zinssatz sichern will, kann sich für ein Forward-Darlehen entscheiden.

Was ist eine Prolongation?

Bei einer Prolongation akzeptieren Sie das Angebot Ihres bisherigen Darlehensgebers. Sie unterzeichnen eine neue Zinsvereinbarung und der Kredit läuft mit den neuen Konditionen weiter. Üblicherweise erhalten Sie einige Zeit vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein neues Konditionsangebot Ihrer finanzierenden Bank. Als Darlehensnehmer ist dieses Verfahren für Sie unkompliziert. Allerdings muss das Angebot des bisherigen Kreditgebers nicht immer das günstigste sein. Darum sollten Sie bei Ablauf der Zinsbindung verschiedene Angebote für Kredite sorgfältig vergleichen und eventuell umschulden.

Was ist eine Umschuldung?

Bei einer Umschuldung schließen Sie eine Anschlussfinanzierung mit einem neuen Darlehensgeber ab. Die Umschuldung kann viel Geld sparen. Bei einer Umschuldung löst der neue Kreditgeber beim Auslaufen der Zinsbindung den Kredit ab und erhält im Gegenzug die Grundschulden als Kreditsicherheit. Bei Umschuldungen fallen für die Grundschuldabtretung Notar- und Grundbuchgebühren an, die jedoch üblicherweise im Bereich von einigen hundert Euro liegen und sich damit in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Schon bei einem Zinsvorteil von wenigen Zehntelprozenten kann die Zinsersparnis höher sein als die Gebühren. Die Abtretung machen die Banken unter sich aus, als Darlehensnehmer müssen Sie nichts weiter veranlassen. Generell sind Umschuldungen meist nur zum Ende der Zinsbindung sinnvoll, weil bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt wird. Allerdings besteht laut gesetzlicher Regelung zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens immer die Möglichkeit, den Kredit mit einer Frist von sechs Monaten abzulösen. Als Darlehensnehmer sollten Sie nicht vor einer Umschuldung zurückschrecken, denn der Aufwand für die Kreditumschuldung ist deutlich geringer, als die meisten denken. Nach der Unterschrift des neuen Kreditvertrages regeln üblicherweise die beteiligten Banken die Ablösung des Kredits untereinander, als Darlehensnehmer müssen Sie sich um die Abwicklung nicht weiter kümmern. Umschuldungen von Krediten sind heute somit recht unkompliziert.
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